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Paukenschlag aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner bisherigen Form für unrechtmäßig erklärt. Sämtliche gespeicherte Daten müssen "unverzüglich" gelöscht werden.
Seit 2008 müssen deutsche Telekommunikations-Unternehmen sämtliche Verbindungsdaten (Telefon und Internet) sechs Monate lang speichern. Ein konkreter Anlass zur Speicherung ist nicht erforderlich, diese erfolgt prophylaktisch bei allen über deutsche Netze getätigte Formen von Koversation. Die Daten sollen von Polizei und Geheimdiensten zur Strafverfolgung genutzt werden können.
Diese Praxis hat das Verfassungsgericht jetzt in seinem Grundsatzurteil als unvereinbar mit dem Datenschutz und dem Recht auf informelle Selbstbestimmung eingestuft. Unter anderem kritisierte das Gericht, dass bei einer solchen Massenspeicherung die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sei. Zudem bemängelte es, dass die Sicherheit der gespeicherten Daten nicht gewährleistet sei und es überhaupt keine klaren und verbindlichen Richtlinien gäbe, wann und wofür die Daten genutzt werden sollen.
Da das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie ist, liegt es nun an der aktuellen Bundesregierung, einen neuen Mittelweg zu finden, der sowohl EU-Vorgaben als auch dem Deutschen Grundgesetz gerecht wird.
Quelle: Chip Online
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